Informationen rund um Ihre Meldung
Sie können jegliche Hinweise und Verdachtsfälle auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen weltweit melden. Bitte melden Sie an das Bundeskriminalamt, wenn Sie glauben, eine Straftat beobachtet zu haben.
Hilfreiche Angaben für beide Meldewege sind:
- WAS, WANN und WO haben Sie die Situation beobachtet?
- WER waren die beteiligten Personen (Erwachsene(r) und Kind(er))?
- Haben Sie mitbekommen, ob sich vor Ort schon Drittpersonen (Hotelpersonal, Hotelkunden, Reiseleiter usw.) eingeschaltet haben?
Mit einer Meldung an ECPAT Deutschland haben Sie die Möglichkeit ohne Angabe Ihres Namens oder Ihrer Kontaktdaten eine verdächtige Situation zu melden. Um eine Straftat beim BKA zu melden, ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten erforderlich. Es ist in vielen Fällen hilfreich, wenn Sie für Nachfragen von der zuständigen Stelle kontaktiert werden können.
- Meldung an ECPAT Deutschland:
ECPAT Deutschland e.V. ist eine Kinderrechtsorganisation und keine Strafverfolgungsbehörde, d.h wir führen keine eigenen Ermittlungen durch. Wir sichten zunächst die eingegangene Meldung und entscheiden dann, welcher unserer Kooprationspartner die geschilderte Situation weiterverfolgen kann. Sollten Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, geben wir Ihnen Rückmeldung über unser weiteres Vorgehen und fragen sie ggf. an, ob wir ihre Kontaktdaten weitergeben dürfen, falls dies für die Weiterarbeit relevant sein sollte. Strafrechtlich relevante Meldungen leiten wir jedoch an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weiter. Besonders für Situationen, die im Ausland stattgefunden haben und beobachtet wurden, nutzen wir das weltweite ECPAT Netzwerk und kontaktieren ggf. die ECPAT Mitgliedsorganisation vor Ort mit besonderem Augenmerk auf Hilfe und Unterstützung für die gefährdeten oder betroffenen Kinder - Meldung an das Bundeskriminalamt (BKA):
Sie haben eine Straftat beobachtet? Dann wenden Sie sich mit Ihrer Meldung bitte direkt an das BKA und füllen das Meldeformular aus. Die Expert*innen des BKA unterziehen Ihre Meldung einer ersten sorgfältigen Auswertung und kontaktieren Sie gegebenenfalls bei Nachfragen. Informationen, die als strafrechtlich relevant erachtet werden, gehen weiter an die zuständigen Landeskriminalämter oder – bei internationalen Fällen – an Interpol/Europol.
Ihre Meldung kann nicht nur zu einer Verfolgung der Täter*innen beitragen sondern hilft Kinder zu schützen. Indem Sie mit Ihren Beobachtungen ein weiteres „Puzzleteil“ liefern, unterstützen Sie uns dabei, das Phänomen genauer wahrzunehmen. Nur so können wir effektivere Maßnahmen zur Prävention entwickeln.
Haben Sie ein ungutes Bauchgefühl und denken, dass ein Kind oder Jugendliche*r in Gefahr sein könnte? Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und melden Sie verdächtig erscheinende Situationen an ECPAT Deutschland. ECPAT kontaktiert entsprechende Kooperationspartner – innerhalb Deutschlands und weltweit – um dem vermeintlich gefährdeten Kind oder Jugendlichen bestmöglich zu helfen. Sie müssen nicht selbst investigativ vorgehen dazu sind die Strafverfolgungsbehörden da. Die Polizei weiß auch, dass man sich irren kann, seien Sie also beruhigt. Allerdings benötigt die Polizei Hinweise und Meldungen, um tätig werden und diesen nachgehen zu können.
In den seltensten Fällen wird man die sexuelle Ausbeutung von Kindern offen beobachten können, da dies meist im Verborgenen stattfindet. Es gibt jedoch verdächtig erscheinende Situationen, die man durchaus mitbekommen kann und die im öffentlichen Leben stattfinden. Solche Situationen können sein:
- ein Reisender geht mit einem kindlich aussehenden Jungen oder Mädchen auf ein Hotelzimmer/in eine Ferienwohnung o.Ä.
- ein Taxifahrer bietet Ihnen Sex mit Minderjährigen an oder Sie beobachten eine solche Situation
- in einer Bar tanzt eine minderjährig erscheinende Person für Kundinnen und Kunden und verlässt die Bar ggf. mit diesen
- eine Person zeigt einer anderen Person Bilder oder Videos von jungen Erwachsenen in sexuell aufreizenden Posen
- Kinder sind (regelmäßig) bei einem Wohnwagen auf einer verlassenen Straße oder an anderen eigentlich für Kinder ungeeigneten Orten zu sehen
- in Rotlichtvierteln bieten sich Kinder an
Wenn Sie eine auffällige Situation, wie bspw. hier beschrieben, beobachtet haben melden Sie diese an ECPAT oder wenden Sie sich an die örtliche Polizei!